Sportbetrieb untersagt

Auf Grund einer Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums vom 19.11.2021  ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt.

Auf deutsch heißt das, dass die Kegelbahn geschlossen ist und wir wieder mal unseren Sport nicht betreiben dürfen. Auch kein Individualtraing.